06.12.2006

Undichte Dachterrasse, Austritt von Wasser an der Stahlbetondecke unterhalb einer begehbaren Dachterrasse

An einem Museumsneubau wurde unterhalb der ca. 90 m2 großen, begehbaren Dachterrasse an der abgehängten Deckenkonstruktion des darunter liegenden Foyers abtropfendes Wasser festgestellt.

Fallbeschreibung
Örtliche Situation

An einem Museumsneubau wurde unterhalb der ca. 90 m2 großen, begehbaren Dachterrasse an der abgehängten Deckenkonstruktion des darunter liegenden Foyers abtropfendes Wasser festgestellt.
Es wurde vermutet, dass die Ursache des Wasserschadens in einer festzustellenden Undichtigkeit der Terrassenkonstruktion liegt; andere Faktoren, wie eine defekte Wasserleitung konnten zumindest nicht ausgeschlossen werden.
Die Beteiligten versuchten zunächst selbst die Ursache des Schadens festzustellen. Hierfür haben sie einen Teil der Terrasse freigelegt. Bild 1 zeigt im Vordergrund den freigelegten Bereich der Abdichtung, links die Außenwand des Gebäudes und rechts die Terrassenbrüstung.
Nachdem es den Beteiligten nicht gelungen war, die Mängelursache festzustellen, beantragte der Bauherr Beweissicherung bei Gericht. Es waren fünf Jahre Gewährleistung nach VOB vereinbart, davon waren ca. zwei Jahre verstrichen.

Terrassenaufbau über Abdichtung
Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung wurde zunächst der Terrassenaufbau oberhalb der Abdichtung betrachtet und wie folgt festgestellt:
60 mm Granitsteinpflaster mit 1% Gefälle zur Rinne hin,
60 mm Splitt,
180 mm feiner Wandkies.

Die 19,50 x 4,45 m große Terrasse hat 2 Abläufe, die jeweils am Ende der an der Gebäudeaußenwand eingebauten Entwässerungsrinne angeschlossen sind.
Die freigelegte Rinne ist auf Bild 1 links im Vordergrund zu erkennen. Bild 2 zeigt einen der beiden Abläufe nach der Freilegung.

Einstufiger Gully
Am offenen Ende der Rinne ist ein teilweise einbetoniertes PVC-Rohr angeschlossen, welches die Rinne mit dem Ablauf direkt verbindet. Entsprechend der Planung wurde eine einstufige Entwässerung vorgenommen.
Es fällt auf, daß die Ablaufrinne regelrecht einbetoniert ist. Laut Ausschreibungstext des beauftragten Ingenieurbüros für Sanitärtechnik war die Rinne auf eine Betonsohle von mindestens 10 cm Dicke zu verlegen. Die Architektenpläne enthielten hierzu keine Angaben.
Nach Ausbau der Rinne (Bild 3) stellte sich heraus, daß unter der Betonsohle zum Teil scharfkantige Granitplatten eingebaut waren. Auf der Abdichtung befand sich keine Schutzschicht.

Terrassenaufbau unter Abdichtung
In der Folge wurde der Terrassenaufbau in der Abdichtungsebene, welche 2% Gefälle zur Rinne hat, geöffnet. Nach dem Herausschneiden der Abdichtung kam ein schwarzer Dämmstoff zum Vorschein. Es handelte sich um Foamglas, 12 cm dick. Nach dem Ausbau des Dämmaterials füllte sich die ca. 30 x 30 cm große Öffnung innerhalb weniger Sekunden mit Wasser. Der Wasserstand erreichte eine Höhe von etwa 6 cm. In der Folge wurden binnen zwei Stunden ca. 500 l Wasser herausgepumpt, der Wasserstand pegelte sich dann auf ca. 5 cm ein.
Unter dem Foamglas wurde eine Polymerbitumenbahn mit Aluminiumeinlage vorgefunden. Wie auf Bild 4 zu erkennen, hatte sich unter dieser eine Blase gebildet. Die Blase stand unter Wasserdruck.
Wasser befand sich sowohl im Bereich der Wärmedämmung als auch unterhalb der Polymerbitumenbahn, d.h. auf der Betondecke.
An einer zweiten Öffnungsstelle zeigte sich das gleiche Erscheinungsbild, wobei hier auf ein Freilegen der Rohdecke sowie Wasserentnahme verzichtet wurde.

Mehr zu diesem Schadensfall:
Bauschäden und Baumängel - Ursachen - Haftung - Beseitigung
www.weka-schadensdatenbank.de

Quelle: WEKA GmbH & Co. KG

Foto: Annika Feuss

Foto: Annika Feuss

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