Advertorial
Nachhaltigkeit und Architektur: Risiken und Chancen
Das Thema Nachhaltigkeit rückt immer mehr in den Vordergrund. © Blue Planet Studio – stock.adobe.com
Haftungsrisiken
Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht im Rahmen eines Architekten-/Ingenieurvertrages grundsätzlich keine Pflicht zur Beratung bzgl. Fördermöglichkeiten oder zur Herbeiführung von Zuschüssen. Gleichwohl dürfte eine Hinweispflicht auf die Einschaltung eines Fördermittelberaters, Nachhaltigkeitskoordinators oder Auditors bestehen, wenn deutlich wird, dass der Bauherr Fördermittel in Anspruch nehmen möchte.
Architekten-/Ingenieurverträge
Im Architekten-/Ingenieurvertrag sollte eine Vereinbarung darüber getroffen werden, welche Leistungen durch den Planer erbracht werden sollen und ob bzw. welche Fördermittel der Bauherr beabsichtigt. Wünscht der Bauherr z.B. eine Förderung in Form einer Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), ist zu klären, nach welchem Zertifizierungssystem die Planung zu erfolgen hat. Hier können sich Abweichungen bzgl. Antragsstellung, Antragsvoraussetzungen, Kosten und Prüfverfahren ergeben. Der Vertrag sollte auch eine Regelung darüber beinhalten, wer und wann den Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen Zertifizierungsstelle und auf Förderung bei der finanzierenden Bank stellt. Möchte der Planer selbst Leistungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung erbringen, sollte er zunächst mit seinem Versicherer den Versicherungsschutz klären.
Da die vereinbarte Zertifizierung eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, ist der Planer verpflichtet, eine Planung zu liefern, die geeignet ist, die Nachhaltigkeitskriterien des Zertifizierungssystems in allen Belangen zu erfüllen.
Typische Haftpflichtschäden drohen beispielsweise durch verspätete Antragsstellung, Fristversäumnisse, Ausschreibungsfehler insbesondere im Hinblick auf die zu verwendenden Baustoffe oder im Rahmen der Bauüberwachung, wenn nicht erkannt wird, dass der Unternehmer falsche, nicht nachhaltige Baustoffe verwendet.
Versichern nach neusten Standards
Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Architektur – Die damit einhergehenden Anforderungen an eine zeitgemäße Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure wurden in einem neusten Produktupdate berücksichtigt. Mit vielen Neuerungen wie z.B. dem Highlight „Versicherungsschutz für alle Nachhaltigkeitszertifizierungen“ sind Sie mit unseren starken Partnern nach neusten Standards versichert.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Hersteller: AIA AG
Produkt: Fördermittel
Produktkategorie: Nachhaltiges Bauen