Advertorial
Mit Sicherheit neue Wege beschreiten
Sollte ein Auftraggeber die Zahlung eines Honorars verweigern, schafft die kostengünstige Honorarrechtsschutzversicherung der AIA AG wirkungsvoll Abhilfe. ©️ iStock.com/ AndreyPopov
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Die Weiterentwicklung von Baustoffen und -techniken eröffnet immer wieder neue Möglichkeiten für die Gestaltung und Ausführung von Bauprojekten. Die planerische Freiheit findet aber häufig ihre Grenzen in den technischen Vorgaben wie den anerkannten Regeln der Technik. Ein Abweichen stellt für den Planer ein Haftungspotential dar. Mit dem richtigen Partner an der Seite können Planer sicher bauen und im Streitfall Honoraransprüche geltend machen.
Dies ist eine Bildunterschrift
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Anerkannte Regeln der Technik
Ein Teil der anerkannten Regeln der Technik sind als sogenannte DIN-Normen festgeschrieben. In Deutschland existieren über 34 500 DIN-Vorschriften, etwa 10 % davon betreffen den Baubereich, also über 3000 DIN-Vorschriften. Durch die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik soll die mängelfreie Errichtung des Bauvorhabens gewährleistet werden.
Vereinbarung von Abweichungen
Es kann Gründe für eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik geben, zum Beispiel bei einem denkmalgeschützten Gebäude oder weil der Auftraggeber die Abweichung ausdrücklich wünscht. Für die Haftung des Architekten/Ingenieurs kommt es in derartigen Fällen darauf an, ob er sein Verhalten rechtfertigen kann. Zum Schutz vor einer Inanspruchnahme bietet sich daher eine schriftliche Vereinbarung einer Haftungsfreistellung mit dem Auftraggeber an.
Haftung des Planers
Der Architekt/Ingenieur sollte sich im Klaren darüber sein, dass selbst eine wirksame individuelle Vereinbarung nicht vor der Inanspruchnahme durch einen Dritten schützt, da Vereinbarungen zulasten Dritter unwirksam sind. Es bleibt also ein erhebliches Restrisiko, zumal eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik im Einzelfall als bewusste Pflichtwidrigkeit zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Folgen für die Praxis
Werden aufgrund besonderer Umstände alternative Maßnahmen ergriffen, welche geeignet sind, die nachteiligen Folgen eines Abweichens von anerkannten Regeln der Technik zu vermeiden, kann ein bewusster Pflichtverstoß ausgeschlossen sein. Die Entscheidung hängt jedoch von der Beurteilung des Einzelfalls ab. Aber auch bei korrekter Aufklärung des Auftraggebers führen spätere Auseinandersetzungen über die (Nicht-)Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik häufig zu einer Kürzung oder Verweigerung der Honorarzahlung durch den Auftraggeber. In diesen Fällen ist eine Honorarrechtsschutzversicherung vom Spezialisten für Architekten/Ingenieure hilfreich.
Mehr Informationen finden Sie hier.
KONTAKTFORMULAR / DATEN - NUR ADVERTORIAL - Wird noch hinzugefügt @ Daniel
Hersteller: AIA AG
Produkt: Honorarrechtsschutzversicherung
Produktkategorie: Rechtsschutz