Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht Bericht
BIM-basierter Bauantrag – wie funktioniert das?
© |DA| Drahtler Architekten
Kein Papierkrieg mehr mit den Bauämtern – davon träumen viele Architekten. In Dortmund haben Drahtler Architekten 2021 die erste Baugenehmigung auf Basis einer BIM-Planung erhalten. Welche Anforderungen dafür gegeben sein müssen, erläutert nun ein Forschungsbericht der Ruhr-Universität Bochum. Die Experten des dortigen Lehrstuhls für Informatik im Bauwesen hatten die Planung des Firmenneubaus für den Heizungs- und Klimatechnikhersteller Louis Opländer mit betreut.
© |DA| Drahtler Architekten
Dort wurde erstmals ein BIM-basierter Bauantrag mit IFC- und BCF-Dateien eingereicht, von der Behörde digital mit einer Prüfsoftware geprüft und auch digital genehmigt. Die entwickelte Vorgehensweise basiert also auf offenen und herstellerneutralen Standards. Sie ermöglicht, ein BIM-Modell mit sämtlichen technischen Informationen hochzuladen und sich schon vor dem Einreichen des Antrags anzeigen zu lassen, ob alle Angaben vollständig und plausibel sind. Auf Seiten der Bauaufsichtsbehörden können Anforderungen, wie beispielsweise zur Einhaltung von Barrierefreiheit oder des Brandschutzes, direkt am Modell überprüft werden. Der nun erschienene Bericht beschreibt, welche Anforderungen an die digitale Gebäudemodellierung für einen BIM-basierten Bauantrag erfüllt werden müssen und welche Informationen etwa zu Stellplatzschlüssel, Brandschutz oder Rettungswegen im Modell enthalten sein mussten, um eine reibungslose Überprüfung zu gewährleisten. In den Genehmigungsprozess war nicht nur das zuständige Bauamt, sondern auch das Stadtplanungsamt und die Feuerwehr direkt am BIM-Modell eingebunden.
Große Potenziale, aber auch viele Hindernisse
Grundsätzlich, schreibt die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dortmund in ihrem Resümee in dem Forschungsbericht, hätte das BIM-Modell eine intuitive und übersichtliche Prüfung der übermittelten Informationen ermöglicht und zu einem besseren Verständnis der räumlichen Zusammenhänge geführt. Auch die Kommunikation mit dem Planungsteam sei dadurch einfacher geworden. Allerdings war bei der Antragsprüfung letztlich doch viel Handarbeit erforderlich. „Planungsrechtline Übereinstimmungen, Abstandsflächen, Rettungswege und Aspekte der Barrierefreiheit mussten mit Hilfe von Ansichten oder durch Navigation in den BIM-Modellen manuell geprüft werden“, heißt es in dem Bericht. Und weiter: „Insbesondere komplexe Zusammenhänge, z.B. die Ermittlung des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über mittlerer Geländehöhe, waren nicht eindeutig aus dem Modell mit Hilfe von automatisierten Abfragen zu ermitteln.“
© |DA| Drahtler Architekten
Nach Angaben der Architekten hat der digitale Bauantrag einen spürbaren Mehraufwand bei der Erstellung ihres BIM-Modells verursacht: „Es mussten zahlreiche zusätzliche Raumobjekte modelliert und attribuiert werden, damit die Auswertungen durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dortmund durchgeführt werden konnten. [...] Des Weiteren wurden interne Datenbanken für die Verwaltung der Attribute für die einzelnen Bauteile und Strukturelemente erarbeitet. Diese zusätzlichen Aufwände können nach HOAI jedoch nicht vergütet werden. Dadurch das nicht alle Sachverständigen direkt über das Modell eingebunden werden konnten, mussten ausgesuchte Aspekte zusätzlich konventionell erstellt werden.“
© |DA| Drahtler Architekten
Die Vorteile des Verfahrens beschreibt das Forschungsteam wie folgt: „Medienbrüche werden vermieden, die Kommunikation wird verbessert und durch automatisierte Auswertungen und Prüfungen können bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren in Zukunft schneller abgewickelt werden.“ Allerdings, so der Bericht, gibt es auch noch einige Hindernisse bei der flächendeckenden Umsetzung BIM-basierter Bauanträge: „Die Unterstützung und Automatisierung sind nur dann erfolgreich, wenn die BIM-Modelle die notwendigen Informationen in einer standardisierten Art und Weise beinhalten. Hierzu bedarf es einer abgestimmten und verständlichen Modellierungsrichtlinie. Diese muss sowohl landesspezifische als auch kommunalspezifische Vorgaben enthalten. Hierzu sollte eine grundlegende Modellierungsrichtlinie auf Basis der aktuellen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Ordnungen entwickelt und durch Städte, Gemeinden und Kreise ergänzt werden.“
Architektur: |DA| Drahtler Architekten
Bauherr, TGA-Planung: Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik
Begleitforschung: Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften / Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen
BIM-Management: Formitas
Bauunternehmen: Freundlieb
Tragwerksplanung: HEG Beratende Ingenieure